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Die solidarische Krankenhausversicherung - weil ein Krankenhausaufenthalt kein Luxus sein darf!

Sie müssen ins Krankenhaus! Ja, das passiert nicht nur den anderen! Immer mehr Kosten werden auf die Patienten abgewälzt. Das ist eine unannehmbare Entwicklung. Jeder muss Zugang zu einer hochwertigen gesundheitlichen Versorgung unter vernünftigen finanziellen Bedingungen haben. Aus diesem Grund hat die Christliche Krankenkasse die solidarische Krankenhausversicherung eingeführt..

Die solidarische Krankenhausversicherung gründet sich auf das Prinzip der Solidarität zwischen allen Versicherten, ungeachtet ihres Geschlechts, ihres Alters, ihres Gesundheitszustands...

Die solidarische Krankenhausversicherung gewährt ihre Leistungen :

  • ohne Fragebogen,
  • ohne Ausschluss für langfristige Krankenhausaufenthalte,
  • ohne Altersgrenze
  • ohne Wartezeiten;
  • in allen Krankenhäusern Belgiens (jährliche Höchstbegrenzung in psychiatrischen Einrichtunge);
  • für gleich welchen Eingriff (mit Ausnahme der Schönheitschirurgie und der Sportunfälle von Profisportlern),
  • in gleich welcher Abteilung,
  • unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Teil der Kosten für stationäre Leistungen im Ausland übernommen werden.

Alle Mitglieder der Christlichen Krankenkasse, die regelmäßig ihre Beiträge zur Zusatzversicherung zahlen, haben automatisch Anspruch auf diese Leistung.

Was die Hospi Solidaria Ihnen bietet

Für Kinder unter 18 Jahren

> Ab der Geburt wird Ihr Kind bereits in die solidarische Krankenhausversicherung aufgenommen.

> Wenn eines Ihrer Kinder stationär behandelt wird, werden sämtliche Kosten im Mehrbett- oder Zweibettzimmer (für die gewöhnlichen Krankenhausaufenthalte wie auch für die Tagesklinik) übernommen (*), und zwar ohne Selbstbehalt.

> Wenn ein Kind ins Krankenhaus muss, ist das für alle eine harte Prüfung. Aus diesem Grund erhält der Angehörige, der das Kind begleitet, einen Kostenzuschuss von bis zu 15 Euro pro Tag.

> Im Rahmen bestimmter ärztlicher Behandlungen erhält Ihr Kind zusätzliche Leistungen.


Und die Erwachsenen…

> Für Leistungsberechtigte ab 18 übernimmt die solidarische Krankenhausversicherung die Patientenanteile, die 275 Euro für einen Krankenhausaufenthalt und 150 Euro für einen Aufenthalt in der Tagesklinik überschreiten (*).

> Bei einer ärztlichen Behandlung mit mehreren Aufenthalten in der Tagesklinik wird lediglich ein Selbstbehalt von 275 Euro für die Gesamtbehandlung angerechnet.

> Die Hospi Solidaria gibt Ihnen außerdem die Gewähr, dass Sie niemals mehr als 550 Euro je Kalenderjahr im Mehrbett- oder Zweibettzimmer aus Ihrer eigenen Tasche zahlen müssen, ganz gleich, wie oft Sie ins Krankenhaus müssen.

In-Vitro-Fertilisation (IVF) (Künstliche Befruchtung)

Die solidarische Krankenhausversicherung übernimmt maximal 250 Euro je Zyklus. Die Leistung wird gewährt, wenn der Patient eigene Kosten zu tragen hat und nur für Leistungen, wie sie im Königlichen Erlass vom 4. Juni 2003 (Art. 76bis) beschrieben werden, nämlich Behandlungen, die unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Hausgeburten oder Entbindungen in einem Geburtshaus

Es wird ein Festbetrag von 150 Euro bei einer Entbindung in einem von der Christlichen Krankenkasse anerkannten Geburtshaus gezahlt. Auskünfte erteilt Ihnen der örtliche Kundenberater Ihrer Geschäftsstelle.

NEU: Hausgeburt: Seit dem 1. Januar 2008 zahlt die Hospi Solidaria auch bei Hausgeburten einen Festbetrag von 150 Euro.

Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus

Die solidarische Krankenhausversicherung gewährt einen Kostenzuschuss für Aufenthalte in psychiatrischen Krankenhäusern für bestimmte Bereiche. Dieser Kostenzuschuss ist auf 370 Euro jährlich begrenzt und wird erst gewährt, wenn die Eigenanteile des Patienten (ab 18) 275 Euro überschreiten.

Die solidarische Krankenhausversicherung bietet aber noch mehr:

> Erstattung eines Teils der Kosten für Fernsehen, Kühlschrank, Wasser, damit Ihr Aufenthalt etwas komfortabler wird;

> die Gewissheit einer unverzüglichen Erstattung Ihrer Krankenhausrechnung.

Wenn Sie sich im Einzelzimmer behandeln lassen, übernimmt die solidarische Krankenhausversicherung die gleichen Kosten. Nur die Honorarzuschläge der Ärzte und die Zimmerzuschläge werden nicht erstattet.

In allen Krankenhäusern Belgiens

Die solidarische Krankenhausversicherung gilt in allen Krankenhäusern Belgiens, für gleich welchen Eingriff (mit Ausnahme der Schönheitschirurgie und der Sportunfälle von Profisportlern) und in gleich welcher Abteilung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Teil der Kosten für stationäre Leistungen im Ausland übernommen werden.

Die Christliche Krankenkasse hat mit bestimmten Krankenhäusern einen Partnerschaftsvertrag. Sie unterstützt diese Krankenhäuser in ihren ständigen Bemühungen um Verbesserungen, sowhl bei der Qualität der Leistungen als auch bei der Abrechnung der Kosten gegenüber den Patienten.

Einfaches Abrechnungsverfahren

Legen Sie der Krankenkasse die Rechnung mit dem Antrag auf Teilerstattung der Krankenhauskosten vor, den Sie ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben haben. Nach Prüfung der Rechnung wird der Erstattungsbetrag Ihnen auf Ihr Konto überwiesen. 

Auskünfte erteilt Ihnen der örtliche Kundenberater Ihrer Geschäftsstelle.

Die solidarische Krankenhausversicherung ist die Garantie einer nachhaltigen Absicherung im Krankenhaus!
Wenn Sie Ihre Beiträge zur Zusatzversicherung regelmäßig bezahlen, sind Sie stets umfassend im Krankenhaus abgesichert, selbst dann, wenn Ihre private Krankenhausversicherung nicht mehr besteht (zum Beispiel, wenn Sie eine Krankenhausversicherung über Ihren Arbeitgeber hatten).

 

© Comstock/ Corbis


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