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Zusatzversicherung (ZV)Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, außer der Pflichtversicherung mindestens eine zusätzliche Dienstleistung anzubieten. Die zahlreichen auf Landesebene oder von den Regionalkrankenkassen ergriffenen Initiativen dienen dazu die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu ergänzen oder zu korrigieren. Alle Mitglieder der Christlichen Krankenkasse müssen diese Zusatzversicherung entrichten.
Zusammenwohnende siehe Hausgenosse 
Zuschläge Honorar, das über den in der Gebührenordnung vorgesehenen Tarif hinausgeht (und das von nicht vertraglich gebundenen Leistungserbringern, oder im Einzelzimmer in Rechnung gestellt wird.)


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