Struktur und Gremien der Krankenkasse
Der Landesbund der Christlichen Krankenkassen besteht aus 21 Krankenkassen, dem Nationalsekretariat und den verschiedenen Gremien der Krankenkassen.
Die Generalversammlung
Versamlung: Die Generalversammlung tritt mindestens ein Mal im Jahr zusammen, um die Jahresrechnung und den Haushalt zu verabschieden. Weitere Versammlungen können nach Bedarf einberufen werden. Die Generalversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium.
Der Verwaltungsrat
Zusammensetzung: Der Verwaltungsrat (VWR) besteht aus gewählten Vertretern der Generalversammlung, die ihr Amt während sechs Jahren ausüben. Die Mitglieder des VWR sind wieder wählbar. Der Verwaltungsrat besteht aus: Vertretern der Arbeitnehmer; Vertretern der Selbstständigen; Mitgliedern, die zum Ende des Mandats vom VWR vorgeschlagen werden. Zuständigkeiten: Tagesgeschäft; sämtliche Zuständigkeiten, die nicht ausdrücklich auf Grund Gesetzes- oder Satzungsbestimmungen der Generalversammlung vorbehalten sind; mit Ausnahme der Festlegung der Beitragssätze darf der VWR unter eigener Verantwortung einen Teil seiner Zuständigkeiten dem Geschäftsführungsausschuss übertragen. Versammlung: Der VWR tritt mindestens vier Mal jährlich an den vom Geschäftsführungsausschuss des Landesbundes anberaumten Daten und Uhrzeiten zusammen.
Der Geschäftsführungsausschuss
Zusammensetzung: Der Geschäftsführungsausschuss des Landesbundes besteht aus: dem Präsidenten, den Vizepräsidenten, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister, den drei Nationalsekretären und dem Präses; einem Verwaltungsratsmitglied je Provinz; zwei Verwaltungsratsmitgliedern, von denen jeweils einer Französisch und der andere Niederländisch spricht und welche die Selbstständigen vertreten; zwei weiblichen Verwaltungsratsmitgliedern, von denen jeweils eine Französisch, die andere Niederländisch spricht; zwei Verwaltungsratsmitgliedern, die nicht dem Personal angehören. Zuständigkeiten: Erledigung des Tagesgeschäfts; Begutachtung und Vorbereitung der Angelegenheiten, die dem VWR vorgebracht werden; Festlegung des Rahmens, des Statuts und der Gehaltsstufen der Mitarbeiter des Landesbundes der Christlichen Krankenkassen; Ernennung, Leitung und Entlassung der Mitarbeiter des Nationalsekretariats des Landesbundes, mit Ausnahme der Stellen ab Abteilungsleiter aufwärts. Der Geschäftsführungsausschuss darf dem Generalsekretär diese Zuständigkeit übertragen. Erstellen eines Gutachtens für die Ernennung von Mitarbeitern, die eine leitende Stelle in der Direktion der dem Landesbund angeschlossenen Krankenkasse innehaben. Versammlung: Der Geschäftsführungsausschuss tritt zwei Mal im Monat zusammen, außer im August.
Das Kollegium der Regionaldirektoren
Zusammensetzung: Dem Kollegium der Regionaldirektoren gehören die 21 Direktoren der Regionalkrankenkassen sowie die Ärztedirektion an. Zuständigkeiten: Stellungnahmen zu Fragen der Durchführung der Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, der Zusatzversicherung sowie der Entwicklung neuer Leistungen und Vorteile, die an die Direktion des Landesbundes weitergeleitet werden. Nachdenken über die tägliche Arbeit und die Lage des Nationalsekretariats und der Regionalkrankenkassen; Koordination und Erfahrungsaustausch zwischen den Regionalkrankenkassen. Versammlung: Das Kollegium der Regionaldirektoren tritt ein Mal im Monat (außer im August) nach Sprachgruppen zusammen.
