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Unfall

Ein Unfall mit Verletzungen verursacht viele Schwierigkeiten und wirft unzählige Fragen auf.
Es folgt ein Überblick der Dinge, die zu beachten sind, wenn Sie oder ein Angehöriger Opfer eines Unfalls werden.

Unfall oder nicht?

Nicht immer ist Ihnen klar, dass es sich bei dem einen oder anderen Ereignis um einen Unfall handelt. Wenn Sie sich beispielsweise zu Hause in den Finger schneiden, Ihr Kind auf dem Spielplatz fällt oder in eine Auseinandersetzung verwickelt ist, Sie von einem Hund gebissen werden oder über einen losen Pflasterstein stolperon und sich den Fuß verstauchen...

In allen genannten Fällen müssen Sie Ihre Krankenkasse benachrichtigen, denn häufig kommt eine andere Versicherung für die medizinischen Kosten oder einen Teil dieser Kosten auf.

Wie ist die „Unfallerklärung“ auszufüllen?

Wenn Sie der Christlichen Krankenkasse (CKK) einen Unfall melden, erhalten Sie eine „Unfallerklärung“. Füllen Sie diese Erklärung so vollständig wie möglich aus.

Möglicherweise ist die CKK bereits über den Unfall auf dem Laufenden (über das Krankenhaus, durch Ihre Arbeitsunfähigkeitserklärung, durch die Art der Leistungen, die Sie erhalten haben). In diesem Fall werden Sie trotzdem gebeten, eine Unfallerklärung auszufüllen. Ihr Kundenberater hilft Ihnen aber gerne dabei.

Beim Ausfüllen der Erklärung sind einige Dinge zu beachten:

  • Befanden Sie sich am Arbeitsplatz?
  • Wer ist in den Unfall verwickelt?
  • Gibt es Zeugen?
  • War ein Motorfahrzeug in den Unfall verwickelt?                       

Es ist wichtig, dass Sie den Unfallhergang möglichst genau beschreiben, demit wir den Haftpflichtigen möglichst schnell ermitteln können.

Legen Sie der Krankenkasse auf jeden Fall Ihre Unfallerklärung möglichst schnell vor, auch wenn es sich gar nicht um einen Unfall handelt. Auf diese Weise kann die Krankenkasse die Akte abschließen.

Sie könnnen die Unfallerklärung (PDF-Datei) hier öffnen, ausdrucken, ausfüllen und bei der Krankenkasse abgeben oder mit der Post an die Adresse der Krankenkasse schicken, wenn Sie die ersten Arztrechnungen zur Abrechnung vorlegen.

Achtung: Die letzte Seite dieser Bescheinigung (Ermächtigung) ist nicht mehr aktuell. Falls eine Versicherungsgesellschaft für den Unfall aufkommt, braucht die Krankenkasse eine Vollmacht, um die Akte einsehen zu können. Diese Vollmacht (WORD-Datei) können Sie ebenfalls öffnen, ausdrucken und an unsere Adresse schicken oder bei der Krankenkasse abgeben.  Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

 Unfallerklärung  (171kb)

 Vollmacht Versicherung  (23kb)

.

Achtung! Wenn Sie sich weigern, der Krankenkasse die erforderlichen Auskünfte zu Ihrem Unfall zu erteilen, ist diese gezwungen, die bereits erfolgten Auslagen von Ihnen zurückzufordern.

Was tun, wenn der Unfall eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat?

Lassen Sie sich auf jeden Fall von Ihrem Arst eine „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ausstellen. 
Senden Sie diese Bescheinigung ausschließlich mit der Post an den Vertrauensarzt der Krankenkasse. Aufkleber nicht vergessen! Geben Sie die Bescheinigung nicht bei einem Kundenberater ab, senden Sie sie nicht an die örtliche Geschäftsstelle und werfen Sie sie nicht in den Briefkasten der Krankenkasse ein!

Mehr Infos zu...

Wenn Sie Schwierigkeiten oder Fragen haben

Kontaktieren oder besuchen Sie die örtliche Geschäftsstelle der CKK. Die Telefonnummern und Öffnungszeiten finden Sie unter Kontaktstellen.

Sie können auch das Faltblatt mit den Erläuterungen herunterladen:

 Bei einem Unfall verletzt? Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung!  (132kb)


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