Sla de navigatie over (DUITS)
National Wählen Sie eine Region
Sie befinden sich hier: Was tun, bei...? -  Ankunft in Belgien -  Ihre Unterlagen

Ihre Unterlagen

Bei Ihrer Anmeldung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen kleinen Ordner. So können Sie die Unterlagen Ihrer Krankenkasse sorgfältig und griffbereit aufbewahren. Legen Sie in diesen Ordner auch die Unterlagen Ihrer Mitversicherten: gelbe Aufkleber, Sozialversicherungsausweis (SIS-Karte) usw.

Die gelben Erkennungsaufkleber

Die gelben Erkennungsaufkleber enthalten alle Informationen, die Sie benötigen, um sich auszuweisen.
Machen Sie es sich zur Gewohnheit, auf sämtliche Unterlagen, die Sie der Krankenkasse zukommen lassen, einen Aufkleber anzubringen: Leistungsbescheinigungen des Arztes, Zahnarztes, Bewegungstherapeut usw.

Auf dem Aufkleber finden Sie folgende Angaben:

  • Bezeichnung und Kennnummer der Krankenkasse,
  • Krankenversicherungsnummer des Hauptversicherten,
  • Krankenversicherungsnummer des Leistungsberechtigten,
  • Anschrift des Leistungsberechtigten,
  • eine Zahlenkombination, aus der für Gesundheitsfachleute die Versicherungseigenschaft ersichtlich ist,
  • Geschlecht (1=Mann, 2=Frau).   

Jedes Familienmitglied, das bei der Christlichen Krankenkasse versichert oder mitversichert ist, erhält eigene Erkennungsaufkleber. Verwenden Sie jeweils die richtigen Aufkleber, wenn Sie der Krankenkasse bestimmte Unterlagen zustellen.

Der Sozialversicherungsausweis (SIS-Karte)

Die SIS-Karte ist ein Sozialversicherungsausweis. Diesen Ausweis erhalten sowohl Hauptversicherte als auch Mitversicherte. Die SIS-Karte enthält sichtbare und geschützte Daten zuden verschiedenen Bereichen der sozialen Sicherheit.

Die sichtbaren Daten  sind:

  • die Nationalregisternummer,
  • der Name und die beiden ersten Vornamen,
  • das Geburtsdatum,
  • das Geschlecht,
  • die Nummer der Karte,
  • das Gültigkeitsdatum und die Gültigkeitsdauer der Karte,
  • ein elektronischer Chip.   

Achtung: Ausländische Mitbürger haben manchmal einige Schwierigkeiten mit dem Namen in Belgien: Es gilt immer der Geburtsname. Nach belgischem Recht ändern auch Verheiratete niemals ihren Namen. Bei Verheirateten, die in ihrem Herkunftsland den Namen abgelegt haben, taucht also in Belgien stets wieder der Geburtsname auf. 

Der Chip enthält alle geschützten Daten. Diese können nur von eigens hierfür vorgesehenen Lesegeräten aufgerufen werden. Es handelt sich um Ihre Krankenversicherungsnummer, die Kennnummer der Krankenkasse, das Datum, an dem Ihr Leistungsanspruch beginnt und an dem er endet, sowie Ihr Anspruch auf unmittelbare Kostenabrechnung mit der Krankenkasse.

Die SIS-Karte enthält auch noch andere Daten, als die von der Krankenkasse benötigten Informationen. Diesen Sozialversicherungsausweis müssen Sie immer bei sich tragen. Er ist in der Apotheke, im Krankenhaus, in der Poliklinik und bei anderen Leistungserbringern vorzulegen (Arzt, Zahnarzt, Bewegungstherapeut, Fachhändler für orthopädische Hilfsmitte, häuslicher Krankenpflegedienst usw.). Aber auch der Kundenberater der Krankenkasse, der Arbeitgeber, die Arbeitslosenkasse, die Sozialversicherungskasse, das Öffentliche Sozialhilfezentrum der Gemeinde (ÖSHZ) und die Arbeitsinspektion am Arbeitsplatz können Sie auffordern, diese Karte vorzulegen.
Befugte Personen können die Karte mit Hilfe eines entsprechenden Gerätes „lesen“, damit Sie die Daten aufrufen können, die sie benötigen, um Ihnen zu helfen. Die Karte kann nur in Belgien gelesen werden. Es ist also zwecklos, sie bei einer Reise ins Ausland mitzunehmen. Für das Ausland gibt es spezielle Krankenversicherungsausweise oder -karten.

Zusätzliche Auskünfte...




Zurück