Ihr Anspruch auf Geldleistungen
Wenn Sie Arbeitnehmer oder arbeitslos sind.
Krankheit
Wenn Sie (wegen einer Krankheit, eines Unfalls usw.) arbeitsunfähig krankgeschrieben werden, müssen Sie zunächst unverzüglich Ihren Arbeitgeber benachrichtigen (lesen Sie in Ihrer Arbeitsordnung nach, was Sie zu tun haben). Weitere Infos...
Gleichzeitig müssen Sie jedoch auch Ihre Krankenkasse benachrichtigen, und zwar anhand einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Vorgedruckte Bescheinigungen mit der Aufschrift „Vertraulich“ und der Adresse unseres Vertrauensarztes erhalten Sie in jeder Geschäftsstelle der Christlichen Krankenkasse. Sie kann auch von unserer Website heruntergeladen werden. Dieser Vordruck muss von dem Arzt ausgefüllt werden, der Sie behandelt, und mit der Post an den Vertrauensarzt gesandt werden. Das ist wichtig, denn der Stempel der Post ist ausschlaggebend. Bitte werfen Sie diese Bescheinigung nicht in den Briefkasten der Krankenkasse.
Melden Sie uns Ihrer Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig, d.h. vor dem Ende der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung, im Zweifelsfall am besten innerhalb von 48 Stunden.
Meistens zahlt der Arbeitgeber in den ersten Tagen oder Wochen der Arbeitsunfähigkeit das normale Arbeitsentgelt. Hier ist die Rede von der gesetzlichen Lohn- oder Gehaltsfortzahlung.
Angestellte, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen oder einen befristeten Vertrag von mehr als drei Monaten haben, erhalten 30 Tage Lohnfortzahlung.
Arbeiter und in einem zeitweiligen Beschäftigungsverhältnis stehende Angestellte erhalten 14 Tage Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung, wenn sie seit mehr als einem Monat im Beschäftigungsverhältnis stehen.
Arbeitslose haben keinen Anspruch auf Fortzahlung Ihrer Arbeitslosenunterstützung.
Im ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit, die als „primäre Arbeitsunfähigkeit“ bezeichnet wird, zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld, aber erst nach Ablauf der gesetzlichen Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung.
Der Vertrauensarzt der Krankenkasse überwacht Ihre Arbeitsunfähigkeit auf der Grundlage der ihm vorglegten ärztlichen Bescheinigung und ärztlicher Untersuchungen, die er selbst durchführt.
Wenn Sie länger als ein Jahr krankgeschrieben bleiben, ist die Rede von Invalidität. Die Geldleistungen, die Sie dann erhalten, hängen von Ihrem Familienstand ab.
Mutterschaftsurlaub
Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 15 Wochen Mutterschaftsurlaub (17 Wochen bei Mehrlingsgeburt), sofern der Mutterschaftsurlaub mindestens eine Woche vor der Entbindung beginnt. Weitere Infos...
Die Arbeitnehmerin darf ab der sechsten Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin zu Hause bleiben (8 Wochen bei Mehrlingsgeburten). Ab dem Tag der Entbindung muss sie neun Wochen zu Hause bleiben. In dieser Zeit erhält sie Geldleistungen aus der Krankenversicherung. (Mutterschaftsurlaubsgeld).
Wie ist die Erklärung auszufüllen?
Um diese Geldleistungen zu erhalten, muss Ihr Arzt Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, auf der er den voraussichtlichen Entbindungstermin und das Datum, an dem Sie ihren Mutterschaftsurlaub vor der Entbindung nehmen möchten, vermerkt. Sobald das Kind zur Welt kommt, müssen Sie der Krankenkasse unverzüglich die entsprechende Geburtsurkunde zukommen lassen.
Vaterschaftsurlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen zehntägigen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt des (anerkannten) Kindes. Diese zehn Tage sind innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt des Kindes zu nehmen. Der Arbeitnehmer erhält 82 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts. Die Leistung wird nur für die Urlaubstage gezahlt, die auf Arbeitstage fallen. Weitere Infos...
Der Vaterschaftsurlaub wird unter den gleichen Voraussetzungen gewährt, wie eine normale Arbeitunfähigkeit. Der Arbeitnehmer muss einen entsprechenden Antrag bei seiner Krankenkasse einreichen. Zu diesem Zweck legt er die Geburtsurkunde vor (oder eine Kopie der Eintragung des Kindes ins Nationaregister, wenn das Kind adoptiert wurde).
Sobald die Krankenkasse diesen Antrag erhält, muss er das Auskunftsblatt ausfüllen, das die Krankenkasse ihm zuschickt. Auf diese Weise kann die Versicherungslage überprüft werden. Der Arbeitgeber bestätigt die tatsächlich genommenen Urlaubstage. Nach Ablauf des Vaterschaftsurlaubs ist dieses Auskunftsblatt der Krankenkasse vorzulegen.
Adoptionsurlaub
Die Dauer des Adoptionsurlaubs hängt vom Alter des Kindes und von einer eventuellen Behinderung ab: Wenn das Kind behindert ist, werden diese Zeiten verdoppelt. Weitere Infos...
Der Adoptionsurlaub muss innerhalb der beiden Monate genommen werden, die auf die Eintragung des Kindes im Bevölkerungsregister folgen.
