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Ihr Anspruch auf Gesundheitsleistungen

Ambulante Leistungen

Bei jedem Hausbesuch oder bei jeder Beratung des Arztes, Zahnarztes, Bewegungstherapeuten usw. zahlt der Patient zunächst das gesamte Honorar. Der Leistungserbringer stellt dann eine (grüne, weiße, blaue oder orange) Behandlungsbescheinigung aus. Diese legen Sie der Krankenkasse mit einem Erkennungsaufkleber des Patienten zur Erstattung vor. Sie bezahlen also nur die Selbstbeteiligung (Eigenanteil) oder den persönlichen Kostenanteil
Die Behandlungsbescheinigung muss der Krankenkasse innerhalb von zwei Jahren zur Erstattung vorgelegt werden.

Bei der Abrechnung der Gesundheitsleistungen mit der Krankenkasse stellt diese Ihnen eine Abrechnungsquittung aus die eine ganze Reihe von Informationen enthält, die es Ihnen ermöglichen, den gezahlten Preis und die Kostenerstattung zu vergleichen. Diese Quittung kann auch als Abrechnungsbeleg gegenüber anderen Versicherungen eingesetzt werden.

Die Honorare des Leistungserbringers sowie die Erstattungstarife werden vertraglich zwischen den Kassen und den Leistungserbringern festgelegt. Allerdgins steht es den Leistungserbringern frei, diesen Verträgen beizutreten oder nicht. Die meisten Ärzte verpflichten sich, die vertraglichen Honorare anzuwenden. In diesem Fall ist die Reden von Vertragsärzten.  Die Ärzte sind verpflichtet, die Patienten durch eine entsprechende Mitteilung in ihrem Wartzeimmer über ihr Vertragsverhältnis zu informieren.
Die Höhe der Erstattung schwankt zwischen 70 und 80 Prozent des Honorars, zumindest gilt dies für die Hausbesuche und Beratungen des Hausarztes in seiner Praxis. Für Kinesiotherapie (Bewegungstherapie) wird in der Regel nicht mehr als 60 Prozent des amtlichen Honorars erstattet.

Zusätzliche Informationen...

Stationäre Leistungen

Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, übernimmt die Krankenkasse die Beträge, die für das Mehrbettzimmer zwischen Kassen und Krankenhäusern vereinbart wurden. Die Erstattung dieser Beträge erfolgt über die unmittelbare Kostenerstattung. Die Krankenkassen sprechen von Drittezahlerzystem.
Als Krankenhauspatient kommen allerdings zahlreiche Kosten  auf Sie zu: Für jeden Krankenhausaufenthalt zahlen Sie einen persönlichen Kostenanteilt, einige Pauschalen, eine persönliche Beteiligung am Tagespflegesatz, Zuschläge für das Einzelzimmer, zusätzliche Telefonkosten usw.

Für weitere Informationen...



Achtungwenn es sich um Unfallfolgeleistungen  handelt, weisen Sie Ihre Krankenkasse bei der ersten Abrechnung darauf hin und teilen Sie ihr das Datum des Unfalls mit. Alle Zahlungs- und Erstattungsbelege sind dann sorgfältig aufzubewahren.

Arzneimittel

Die Arzneimittelverordnung  (oder das Rezept) ist eine ärztliche Bescheinigung, aus der für den Apotheker ersichtlich ist, welches Medikament der Arzt dem Patieten verschreibt. Mit dieser Verordnung können Sie sich die so genannten rezeptpflichtigen, also nicht frei verkäuflichen Arzneimittel, in der Apotheke abholen. Nicht rezeptpflichtige Arztneimittel können mit einer ärztlichen Verordnung zuweilen billiger sein.

Der Apotheker wird Sie immer um Ihre SIS-Karte bitten. Auf diese Weise kann er feststellen, ob Sie ordnungsgemäß versichert sind.

In den meisten Fällen zahlen Sie nur den Patientenanteil, während der Apotheker den Kassenanteil direkt mit der zuständigen Krankenkasse abrechnet. Der Eigenanteil richtet sich nach dem sozialen und therapeutischen Wert des Arzneimittels. Hier führen wir die verschiedenen Kategorien und die jeweiligen Kassenanteil auf:

KategorieBeschreibungErstatttungsätze
Anützlich, lebenswichtig: Krebs, Diabetes, Tuberkulose, Epilepsie usw.100%
BAntibiotika, Mittel gegen Bluthochdruck, Asthma usw.75% (85% für die EKE)
Cgutartig verlaufende Krankheiten von kurzer Dauer50%
CsMedikamente gegen Husten z.B.40%
CxKomfort-Medikamente...20%
DSchmerzmittel, Sedativa, Beruhigungsmittel ...0%


Neben den Buchsaben finden Sie auch noch drei Preise auf den Packungen für erstattungsfähige Arzneimittel. Der höchste Preis (der volle Preis), ist derjenige, den Sie zahlen müssen, wenn die Kasse überhaupt nichts erstattet, wenn Sie zum Beispiel nicht ordnungsgemäß versichert wären. Den mittleren Preis zahlen Sie, wenn Ihre Versicherungslage in Ordnung ist und Sie eine ärztliche Verordnung vorlegen. Den niedrigsten Preis zahlen die Leistungsberechtigten, die Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) haben.

Scheuen Sie sich nicht, Ihren Arzt um die Verordnung eines Generikums zu bitten. Diese Nachfolgepräparate oder Kopien sind genau so wirksam wie die Originale, aber bis zu 30 Prozent billiger als das ursprüngliche Bezugsmittel.

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