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Sterbefall

Der Tod eines Angehörigen muss der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes unverzüglich gemeldet werden. Aber auch die Krankenkasse muss so schnell wie möglich benachrichtigt werden.

Sterbeerklärung bei der Krankenkasse

Sie müssen dem Kundenberater Ihrer Krankenkasse folgende Unterlagen vorlegen:

  • ein Auszug aus der Sterbeurkunde;
  • die SIS-Karte des verstorbenen Versicherten;
  • die Rechnung der Bestattungskosten sowie den Zahlungsbeleg, wenn Anspruch auf Sterbegeld besteht.

Informationen über die Behördengänge, die bei einem Sterbefall zu unternehmen sind, finden Sie in unserer Broschüre, die Sie hier herunterladen können:

 Sterbefall - Welche Formalitäten sind erforderlich ?  (1318kb)


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