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Studium im Ausland

Was ist vor der Abreise zu unternehmen?

  • Studenten, die Belgien verlassen, um im Ausland zu studieren, müssen ihre Krankenkasse benachrichtigen;
  • sie müssen sich vergewissern, dass sie ordnungsgemäß krankenversichert sind;
  • sie müssen eine Bescheinigung der ausländischen Schule vorlegen;
  • sie müssen eine europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) beantragen und mit ins Ausland nehmen.

 

Welche Leistungen dürfen vor Ort in Anspruch genommen werden?

Wenn eine stationäre Behandlung (Krankenhaus) erforderlich ist, muss der Student seine EKVK vorlegen.

Auch bei ambulanter Versorgung, d.h. Arztbesuch, Einkauf von Arzneimitteln in der Apotheke usw., muss die EKVK vorgelegt werden. Es ist stets eine ausführliche Rechnung und ein Zahlungsnachweis vorzulegen. Abgerechnet wird in der regel mit der Krankenkasse zu Hause.

Für Arzneimittel ist die Originalrechnung erforderlich, um eine Erstattung zu erhalten. Es muss auf jeden Fall auch eine Kopie der ärztlichen Verschreibung aufbewahrt werden. In Frankreich muss das kleine Etikett, das sich auf der Medikamentenpackung befindet, auf die „Feuille de soins“ (Leistungsbescheinigung) geklebt werden.


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