Arbeitsunfähigkeit
Eine Grippe, ein Hexenschuss, ein Beinbruch… oft geht das schneller als man denkt. Dann müssen Sie der Arbeit fernbleiben oder sind als Arbeitsuchender nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie dann auf ein Ersatzeinkommen aus der Krankenversicherung zurückgreifen.
Was ist zu tun?
Sie müssen auf jeden Fall den Vertrauensarzt der Krankenkasse innerhalb der vorgesehenen Fristen benachrichtigen. Die Bescheinigung ist ausschließlich mit der Post zu versenden! * Für Selbstständige besteht eine besondere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Vordruck 1099 D). Selbstständige, die sich krankmelden, sollten vorzugsweise dieses Formular verwenden, das sie in jeder Geschäftsstelle der Christlichen Krankenkasse erhalten oder im Internet herunterladen können. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf niemals in einen grünen Briefkasten der Krankenkasse eingeworfen werden. Allerdings dürfen Sie die ärztliche Bescheinigung gegen Empfangsbestätigung persönlich bei Ihrer Krankenkasse abgeben.
Wenn Sie die Bescheinigung vom Internet herunterladen, müssen Sie einen Umschlag verwenden und eine Freimarke aufkleben, bevor Sie sie dem Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse zukommen lassen. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, drucken Sie folgendes Dokument aus:Angestellte 28 Kalendertage Arbeiter 14 Kalendertage Arbeitslose und andere Versicherte, die zu Beginn ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht (mehr) arbeiten (z. B. Interimsbeschäftigte, deren Vertrag ausläuft) 48 Stunden Tagesmütter (-väter), die einem anerkannten und staatlich subventionierten Dienst angeschlossen sind (z. B. Dienst für Kind und Familie) 48 Stunden Selbstständige (*) 28 Kalendertage Nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus 48 Stunden Bei einem Rückfall nach der Wiederaufnahme der Arbeit 48 Stunden
Wir empfehlen Ihnen, zunächst den Kundenberater zu fragen, ob er die Bescheinigung annehmen darf. Die Vordrucke zur Krankmeldung, die portofrei versendet werden können, sind bei der Krankenkasse oder über „Meine Akte“ erhältlich. Es ist wichtig, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Auskünfte enthält, vor allem die Diagnose.
Arbeitsunfähigkeitserklärung Arbeitnehmer (40kb)
Im Zweifelsfalle senden Sie die Bescheinigung innerhalb von zwei Tagen an den Vertrauensarzt. Der Poststempel ist ausschlaggebend.
Vergessen Sie nicht, auch Ihrem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung zukommen zu lassen.
Und dann?
Für die Arbeitnehmer
Für die Selbstständigen
Nach Erhalt Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein so genanntes Auskunftsblatt für das Krankengeld. Dieses Auskunftsblatt müssen Sie ausfüllen und an Ihre Krankenkasse zurückschicken. Die Krankenkasse setzt sich auch mit dem Arbeitgeber bzw. mit der Zahlstelle der Arbeitslosenunterstützung in Verbindung, um die erforderlichen Angaben zum Arbeitsentgelt zu erhalten und auf dieser Grundlage die Geldleistungen zu berechnen, die Ihnen aus der Krankenversicherung zustehen.
Dieses Auskunftsblatt dient dazu, den Tagessatz Ihrer Geldleistungen festzulegen. Lassen Sie uns dieses Auskunftsblatt so schnell wie möglich zukommen.
Nach Erhalt Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein so genanntes Auskunftsblatt für das Krankengeld sowie einen Fragenbogen zu Ihrer Erwerbstätigkeit.
Diese beiden Unterlagen muss der Selbstständige selbst ausfüllen und unterzeichnen. Lassen Sie uns diese Unterlagen so schnell wie möglich zukommen.
Sobald Sie unserem Vertrauensarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen, müssen Sie damit rechnen, dass er Sie zu einer ärztlichen Untersuchung vorlädt. Bringen Sie zur vertrauensärztlichen Untersuchung alle ärztlichen Unterlagen in Zusammenhang mit Ihrer Arbeitsunfähigkeit mit. Wenn Sie der vertrauensärztlichen Untersuchung unentschuldigt fernbleiben, wird die Zahlung des Krankengeldes ausgesetzt. Im ersten Jahr der Arbeitsunfähigkeit kann es sein, dass Sie mehrmals vom Vertrauensarzt vorgeladen werden. Gemeinsam werden Sie dann Ihre Lage besprechen und im Verhältnis zum allgemeinen Kontext Ihrer Erwerbstätigkeit abklären. Nach jeder Untersuchung entscheidet dann der Vertrauensarzt, ob er die Arbeitsunfähigkeit weiterhin anerkennt oder nicht.
Sollten Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit zeitweilig in ein Land der Europäischen Union, in die Schweiz, nach Norwegen, Island oder Liechtenstein verreisen, müssen Sie Ihre Krankenkasse vor Ihrer Abreise benachrichtigen und eine Aufenthaltsadresse hinterlegen.
Für Reisen in ein anderes Land als die hier genannten Länder benötigen Sie eine Genehmigung des Vertrauensarztes.
Welche Geldleistungen erhalten Sie?
Hier ein Überblick über die Geldleistungen, die Sie erhalten, wenn Sie Arbeitnehmer, Arbeitsloser oder Selbstständiger sind. Jede Änderung in der Zusammensetzung Ihres Haushalts könnte den Tagessatz Ihrer Geldleistungen aus der Krankenversicherung beeinflussen und ist der Krankenkasse deshalb unverzüglich zu melden. Wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen, können Sie gegebenenfalls Anspruch auf die Hilfe einer Drittperson erhalten. Diese Hilfe wird ab dem ersten Tag des vierten Monats Ihrer Arbeitsunfähigkeit gewährt.
Wiederaufnahme der Arbeit
Vollständige Wiederaufnahme der Arbeit Sobald Sie Ihrer Erwerbstätigkeit erneut aufnehmen oder sich wieder bei der Arbeitslosenkasse melden, müssen Sie Ihre Krankenkasse benachrichtigen, indem Sie ihr unverzüglich die Bescheinigung über die Wiederaufnahme der Arbeit oder des Stempelns zuschicken. Ihr Arbeitgeber kann inzwischen die Wiederaufnahme der Arbeit auch elektronisch übermitteln. Von dieser Bescheinigung hängt die Einstellung der Zahlung des Krankengeldes ab. Versicherte, die eine ihrem Gesundheitszustand angepasste Teilzeitbeschäftigung ausüben möchten, müssen zunächst eine Genehmigung des Vertrauensarztes beantragen, ganz gleich ob sie sich in der Lage fühlen, eine Teilzeitbeschäftigung in ihrem Unternehmen oder in einem anderen Sektor auszuüben, oder ob es sich um eine regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb des gesetzlichen Rahmens handelt, der für die freiwillige Arbeit gilt. Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, um Ihnen zu helfen, erneut ins Erwerbsleben einzusteigen.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als ein Jahr anhält, erfolgt der Übergang zur Invalidität.
Freiwillige Arbeit
Für weitere Infos empfehlen wir Ihnen folgenden Hinweis:
