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Geburt / Adoption

Geburt

Sie müssen Ihrer Krankenkasse unverzüglich ein Geburtsurkunde vorlegen, damit diese Ihren Versicherungsanspruch und den Versicherungsanspruch des Kindes regeln kann.

Auf der Grundlage dieser Urkunde wird Ihr Kind zu Lasten des ältesten Partners oder des Partners, der den günstigsten Anspruch eröffnen kann, mitversichert.
Ab diesem Augenblick und sofern die Eltern ordnungsgemäß versichert sind, übernimmt die Krankenkasse auch für das Neugeborene die Kosten.

Innerhalb kürzester Frist werden Sie dann auch gelbe Erkennungsaufkleber sowie eine SIS-Karte für Ihr Kind erhalten.
Wenn die Mutter Geldleistungen aus der Krankenversicherung bezieht, muss die von der Gemeinde ausgestellte Geburtsurkunde auch so schnell wie möglich an die für die Geldleistungen zuständige Abteilung der Krankenkasse gesandt werden, damit diese, ausgehend vom Geburtstag des Kindes, das Ende des Mutterschaftsurlaubs festlegen kann.

Um prüfen zu können, ob eine Kostenerstattung aus der solidarischen Krankenhausversicherung möglich ist, legen Sie der Krankenkasse so schnell wie möglich die Krankenhausrechnung vor.

Adoption

Die Urkunde, aus der ersichtlich ist, dass Sie ein Kind adoptiert haben und/oder dieses Kind an das Bevölkerungsregister oder Ausländerregister Ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen haben , ist unverzüglich bei der Krankenkasse abzugeben, damit diese Ihren Versicherungsanspruch und den Versicherungsanspruch des Kindes regeln kann.

Auf der Grundlage dieser Urkunde wird Ihr Kind zu Lasten des ältesten Partners oder des Partners, der den günstigsten Anspruch eröffnen kann, mitversichert.
Ab diesem Augenblick und sofern die Eltern ordnungsgemäß versichert sind, übernimmt die Krankenkasse auch für das Neugeborene die Kosten.

Innerhalb kürzester Frist werden Sie dann auch gelbe Erkennungsaufkleber sowie eine SIS-Karte für Ihr Kind erhalten.

 

Foto: Comstock


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