Verlust der Behandlungsbescheinigung
Wenn Sie eine Behandlungsbescheinigung verlieren, können Sie trotzdem die entsprechende Erstattung erhalten, wenn Sie der Krankenkasse eine Zweitschrift vorlegen.
- Lassen Sie sich von dem betreffenden Leistungserbringer eine Zweitschrift der verlorenen Bescheinigung ausstellen. Grundsätzlich ist das kein Problem, denn jede Bescheinigung wird in doppelter Ausfertigung ausgestellt. Der Leistungserbringer darf allerdings nicht vergessen, zu vermerken, dass es sich um ein Duplikat handelt..
- Geben Sie diese Zweitschrift bei der Krankenkasse ab. Der Kundenberater wird Ihnen dann eine Erklärung zum Unterschreiben vorlegen und prüfen, ob diese Leistungen nicht bereits erstattet wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Geld ganz normal auf Ihr Konto überwiesen.