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Verlust oder Beschädigung der SIS-Karte

Verlust oder Beschädigung der SIS-Karte sollten Sie der Krankenkasse unverzüglich schriftlich melden. Verwenden Sie dazu den Vordruck, den Sie hier herunterladen können. Gegen Zahlung einer Schutzgebühr (von 2,50 Euro) erhalten Sie eine neue SIS-Karte.


Da die Erneuerung der Karte einige Zeit (zwischen vier und acht Wochen) in Anspruch nimmt, stellt die Krankenkasse einen Sozialversicherungsnachweis aus, der für die Zeit bis zum Eintreffen der neuen Karte gilt.

 Erklärung über den Verlust/die Beschädigung und Beantragung einer SIS-Karte  (39kb)


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