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Auslandsaufenthalt

Muss die Krankenkasse benachrichtigt werden?

In der Regel brauchen Sie die Krankenkasse nicht zu benachrichtigen, wenn Sie ins Ausland verreisen.

Wenn Sie arbeitsunfähig krankgeschrieben sind und in ein Land der Europäischen Union oder die Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein verreisen, müssen Sie die Krankenkasse vor Ihrer Abreise benachrichtigen und eine Adresse an Ihrem Aufenthaltsort hinterlegen.
Für Reisen in ein anderes Land als die hier genannten benötigen Sie eine vorherige Genehmigung des Vertrauensarztes.

Wenn Sie sich länger im Ausland aufhalten, um beispielsweise zu studieren oder zu arbeiten, sollten Sie die Krankenkasse vor Ihrer Abreise kontaktieren.


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