Trennung / Scheidung
Trennung
Wenn Sie sich von Ihrem Partner trennen, müssen Sie die Krankenkasse benachrichtigen, damit diese die erforderlichen Schritte unternimmt, um Ihnen weiterhin Anspruch auf Leistungen sichern zu können. Wenn beide Partner Hauptversicherte sind, werden die Kinder von dem Partner übernommen, der sie unterhält, außer wenn die beiden Partner in einem unterschiedlichen System versichert sind. Wenn zum Beispiel einer Arbeitnehmer und der andere Selbstständiger ist, hat das Arbeitnehmersystem Vorrang.
Wenn nur einer der beiden Partner selbst versichert ist, kann der von Tisch und Bett getrennte Partner auch weiterhin als Mitversicherter des Hauptversicherten geführt werden, vorausgesetzt, eine der hier genannten Bedingungen ist erfüllt. Allerdings kann auch eine Eintragung als Hauptversicherter in Erwägung gezogen werden.
Die Beiträge zur Zusatzversicherung bzw. zur Freiversicherung der Selbstständigen (gegen die kleinen Risiken) werden für beide fälle in dem Monat nach Änderung des Familienstandes.
Scheidung
Wenn nur einer der beiden Partner selbst versichert ist (sobald die Scheidung ausgesprochen ist): Wenn beide Partner selbst versichert sind, ändert sich nichts im Vergleich zur Trennung.
