Grenzenlose Versorgung: Neue Verordnung
Ausländische Rentner in Belgien oder belgische Rentner im Ausland
Seit dem 1. Mai 2010 gilt eine neue Verordnung über die Gesundheitsvorsorge in der Europäischen Union. Diese neue Verordnung betrifft: Wenn Sie oder ein Angehöriger hiervon betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, die seit 1. Mai geltende neue Regelung aufmerksam durchzulesen. Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Ihr örtlicher Kundenberater der Christlichen Krankenkasse.
Geldleistungen wegen Erwerbsunfähigkeit (Invalidität), wenn Sie in mehreren Ländern versichert sind
Wenn sie in mehreren Ländern versichert waren und (demnächst) Geldleistungen wegen Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) beziehen, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen von jedem Land eine anteilige Geldleistung im Verhältnis zu den in jedem Land zurückgelegten Versicherungszeiten.
Weitere Einzelheiten zu den Bedingungen und dem Verfahren finden Sie hier. Foto: Stockxpert.com
Belgien wendet diesen Grundsatz bereits seit Jahren an. Die neue EU-Verordnung, die seit dem 1. Mai 2010 in Kraft tritt macht dieses Prinzip zur allgemeinen Regel.
