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Die SIS-Karte

Alle Sozialversicherten in Belgien, Erwachsene wie Kinder, besitzen eine SIS-Karte (Soziales Informations-System). Es handelt sich um einen Sozialversicherungsausweis, auf dem Daten zur Sozialversicherung gespeichert sind. Diese Daten werden von unterschiedlichen Behörden verwendet. Ausgestellt werden die Karten durch die Krankenkassen.

Wann muss der Versicherte im Rahmen der Krankenversicherung seine SIS-Karte vorlegen?

Die Karte muss in drei Fällen vorgelegt werden:

  • Beim Kauf eines Arzneimittels in der Apotheke, das zum Teil von der Krankenkasse erstattet wird
    Nehmen Sie immer die SIS-Karte der Person mit, für welche der Arzt das Arzneimittel verordnet hat.
    Haben Sie Ihre SIS-Karte vergessen? 
    Wenn Sie Ihrem Apotheker die SIS-Karte bereits einmal im laufenden Quartal vorgelegt haben, sind die Daten, die er gespeichert hat, noch gültig. In diesem Fall zahlen Sie nur den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil. 
    Wenn Sie dem Apotheker die Karte im laufenden Quartal noch nicht vorgelegt haben, zahlen Sie den Gesamtpreis. Den Kassenanteil können Sie dann mit der Krankenkasse auf Vorlage der Quittung des Apothkers abrechnen.

  • Bei einer Aufnahme in ein Krankenhaus

  • Bei jedem Kontakt mit der Krankenkasse            

Welche Daten sind auf der SIS-Karte gespeichert?

SIS-Karte

Die SIS-Karte enthält sichtbare und geschützte Daten.

Die sichtbaren Daten sind:

  • der Name
  • die beiden ersten Vornamen 
  • das Geburtsdatum
  • das Geschlecht
  • die Sozialversicherungsnummer (das ist die Nummer, unter der Sie im Nationalregister geführt werden)
  • die Nummer der SIS-Karte
  • das Datum, ab dem die SIS-Karte gilt   

Die geschützten Daten befinden sich auf dem Chip und können nur elektronisch abgerufen werden. Für die Kranken- und Invalidenversicherung sind folgende geschützten Daten freigegeben:

  • die Kennnummer der Krankenkasse
  • die Krankenversicherungsnummer
  • der Krankenversicherungsanspruch (anhand dessen sich feststellen lässt, ob Sie ordnungsgemäß krankenversichert sind)
  • der Anspruch auf die unmittelbare Kostenabrechnung mit der Krankenkasse           

Auf der SIS-Karte sind keine medizinischen Daten gespeichert.
Auf Wunsch kann der Kundenberater der Christlichen Krankenkasse Ihnen die auf dem Chip gespeicherten Daten ausdrucken.  

Sie haben Ihre SIS-Karte verloren oder beschädigt?

Teilen Sie der Krankenkasse den Verlust oder die Beschädigung (unbrauchbar!) anhand des online Formulars mit, das Sie hier herunterladen können. Dann erhalten Sie eine neue Karte gegen Zahlung einer Schutzgebühr von 2,50 Euro.

Da die Erneuerung der Karte eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt (ein bis zwei Monate), erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine provisorische Sozialversicherungsbescheinigung, die lange genug gültig bleibt, um überall Ihren Krankenversicherungsanspruch nachzuweisen.

 Erklärung über den Verlust/die Beschädigung und Beantragung einer SIS-Karte  (39kb)

Gelbe Erkennungsaufkleber

Die gelben Erkennungsaufkleber sind immer noch nützlich. Sie gehören auf alle Unterlagen, die Sie der Krankenkasse zuschicken. Nehmen Sie auch einige Aufkleber mit, wenn Sie ins Krankenhaus müssen oder dort zur Untersuchung vorstellig werden.


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