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Allgemeine medizinische Akte

Patienten, die ihren Hausarzt mit der Führung einer allgemeinen medizinischen Akte (AMA) beauftragen, erhalten auf diese Weise eine bessere medizinische Betreuung und eine höhere Kostenerstattung für die hausärztlichen Beratungen. Für bestimmte Patienten gelten diese Vorteile auch bei Hausbesuchen.

Was ist eine allgemeine medizinische Akte?

Diese Akte enthält sämtliche Daten zu den medizinischen Leistungen, die Sie erhalten haben. Sie wählen den Arzt, der diese Akte führt, selbst aus. Am ehesten kommt natürlich für diese Aufgabe der Hausarzt in Frage.

Für wen?

Ganz gleich wie alt Sie sind: Sie können Ihren Hausarzt mit der Verwaltung Ihrer allgemeinen medizinischen Akte (AMA) beauftragen. 
Wenn Sie unter einer chronischen Krankheit leiden oder älter als 75 Jahre sind, zahlen Sie außerdem für Hausbesuche einen geringeren Eigenanteil.

Weshalb?

Die allgemeine medizinische Akte (AMA) trägt zu einer besseren Organisation und einer besseren Qualität der Versorgung bei. 
Durch die Einrichtung der AMA wird der Austausch zwischen den Leistungserbringern verbessert und es werden unnötige Doppelleistungen vermieden. Gleichzeitig können gegensätzliche Verordnungen vermieden werden.
Der Patient und seine Familie erhalten auf diese Weise auch einen Gesamtüberblick über alles, was mit ihrer Gesundheit zusammenhängt.

Was geschieht in der Praxis?

Die allgemeine medizinische Akte (AMA) ist mit finanziellen Vorteilen verbunden.

  • Um Ihren Hausarzt mit der Verwaltung der AMA zu beauftragen, müssen Sie ihn ausdrücklich bei einer Beratung in seiner Praxis oder bei einem Hausbesuch darum bitten.
  • Der Arzt trägt dann Ihre Anfrage sowie die entsprechende Beratung oder den Hausbesuch in Ihre Akte ein.
  • Für die Verwaltung der AMA zahlen Sie einen einmaligen Betrag von 27,76 Euro pro Jahr (Stand 1. Januar 2010). Dieser Betrag deckt die Verwaltungskosten ab. Der Arzt vermerkt die entsprechende Leistungsnummer auf der Behandlungsbescheinigung, die er Ihnen nach der Beratung oder dem Hausbesuch aushändigt. Die Leistungsnummer ist die 102771.
  • Die 27,76 Euro werden in voller Höhe  von der Krankenkasse erstattet. Allerdings wird der Betrag nur ein Mal im Jahr erstattet. Diese Regel gilt auch, wenn Sie im weiteren Verlauf einen anderen Arzt mit der Verwaltung der AMA beauftragen.
  • Sobald Ihr Hausarzt den Betreuungsauftrag angenommen hat, zahlen Sie 30 Prozent weniger Eigenanteile  (Selbstbeteiligung)  auf Ihre Beratungen beim Hausarzt. Diese Kürzung gilt auch für andere Ärzte für Allgemeinmedizin, die Zugang zu Ihrer Akte haben. Diese Ärzte müssen die Zulassungsnummer des Arztes auf der Behandlungsbescheinigung vermerken, der Ihre AMA verwaltet, sowie den Buchstaben „G“.
  • Diese Senkung des Eigenanteils gilt bis zum Ende des zweiten Jahres nach der Eröffnung der AMA. (Wenn Sie also im Mai 2010 eine Akte eröffnen, gelten die Vorteile bis zum 31. Dezember 2012).
  • Die Krankenkasse registriert das Datum Ihrer Anfrage, das sich auf der entsprechenden Behandlungsbescheinigung befindet.
  • Wenn Sie bereits eine AMA haben, kann sie auf dem Verwaltungsweg verlängert werden, wenn Sie mindestens einmal im laufenden Jahr zu einer ärztlichen Beratung gehen.
    Der Arzt, der Ihre Akte führt, kann das Honorar auch einmal im Kalenderjahr in Rechnung stellen.
  • Für die Eröffnung der AMA können Sie Ihren Arzt auch darum bitten, direkt mit der Krankenkasse abzurechnen. In diesem Fall brauchen Sie das Geld nicht vorzustrecken. Allerdings kann sich dann der Anspruch auf die geringere Eigenbeteiligung verzögern.

Weitere Infos finden Sie in unserem Merkblatt „Allgemeine medizinische Akte“

 Allgemeine medizinische Akte.  (1021kb)


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