Die Leistungsstaffelung oder Verringerung der Eigenanteile
Seit dem 1. Februar 2007 zahlen die Patienten, die sich von ihrem Hausarzt an einen Facharzt überweisen lassen, statt diesen spontan selbst aufzusuchen, weniger Eigenanteile.
Diese Senkung der Eigenanteile (Selbstbeteiligung) beträgt 5 Euro für die gewöhnlichen Versicherten und 2 Euro für die Versicherten, die Anspruchr auf die erhöhte Kostenerstattung haben (EKE).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in den Genuss der verringerten Selbstbeteiligung zu gelangen?
Die Senkung der Eigenanteile gilt für eine Behandlung je Kalenderjahr und je Fachbereich. Wenn der Patient den Arzt mehrmals für den gleichen Fachbereich aufsucht, gilt die Kürzung nur für die erste Beratung, die der Krankenkasse zur Abrechnung vorgelegt wird.
Der Allgemeinmediziner, der den Patienten an einen Facharzt überweist, muss nicht unbedingt derjenige sein, der die AMA verwaltet.Kardiologe (Herz) HNO (Hals, Nasen, Ohren) Dermatologe (Haut) Pädiater (Kinder) Endokrinologe (Hormone) Pneumologe (Lungen) Gastro-Enterologe (Magen, Darm) Psychiater Geriater (Altersmedizin) Rheumatologe Gynäkologe (Frauen) Internist (innere Medizin) Neurologe (Nerven) Stomatologe (Mund) Neuropsychiater Urologe (Nieren, Harnwege) Ophtalmologe (Augen) .
Die Senkung der Eigenanteile gilt nicht, wenn die Behandlungsbescheinigung, die sich auf die Beratung bezieht, über das Drittzahlersystem (unmittelbare Kostenabrechnung mit der Krankenkasse) eingereicht wird.
Wie kann diese Erstattung in Anspruch genommen werden?
