Die maximale Gesundheitsrechnung
Dank des sozialen Sicherungssystems werden in Belgien die meisten Gesundheitsleistungen von der Krankenkasse erstattet. Der Patient trägt nur die gesetzlichen Eigenanteile sowie die eventuellen Zuschläge(zusätzliche Forderungen der Leistungserbringer).
Nur die Eigenanteile, die der Patient tatsächlich gezahlt hat, werden bei der Anwendung der MAGER berücksichtigt. Eventuell von den Leistungserbringern in Rechnung gestellte Zuschläge werden also nicht berücksichtigt.
Wenn Sie Fragen zur maximalen Gesundheitsrechnung (MAGER) haben, wenden Sie sich an einen Kundenberater der Christlichen Krankenkasse.
Vor einigen Jahren hat die Regierung jedoch das System der „maximalen Gesundheitsrechnung“ (MAGER) eingeführt, das die allgemeine Absicherung noch verbessert, weil es eine Gewähr dafür bietet, dass der Patient nur eine bestimmte Summe für Gesundheitsleistungen aufbringen muss. (Es geht natürlich um die erstattbaren und medizinisch erforderlichen Leistungen).
Um Anspruch auf die maximale Gesundheitsrechnung (MAGER) zu erhalten, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Die Krankenkasse führt genauestens Buch über Ihre Eigenanteile. Sobald Sie die Höchstgrenze der gesetzlichen Zuzahlungen überschreiten, werden die Eigenanteile, die Sie zuviel bezahlt haben, Ihnen automatisch auf Ihr Konto überwiesen.
Hier finden Sie alle nützlichen Informationen über die MAGER:
Sie können auch die Broschüre mit den Erklärungen hier herunterladen:
Ihr Schutz gegen überhöhte Ausgaben für Gesundheitsleistungen: die maximale Gesundheitsrechnung (101kb)
