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Einkommens-MAGER

Alle Eigenanteile, die eine bestimmte Höchstgrenze überschreiten, werden in voller Höhe und innerhalb kürzester Frist von Ihrer Krankenkasse erstattet. Dieser Höchstsatz schwankt je nach zu versteuerndem Nettoeinkommen des Haushalts: je geringer die Einkünfte des Haushalts sind, desto niedriger liegt der Höchstbetrag.

Hier ein kurzer Überblick über die Einkünfte und die Höchstbeträge der Eigenanteile je Haushalt am 1. Januer 2008 (Beträge in Euro).

Jährliches Nettoeinkommen des Haushalts vor SteuernJahreshöchstbeträge der Eigenanteile
15.420,19 Euro und alle Einkünfte, die darunter liegen450
von 15.420,20 bis 23.705,66 Euro650
von 23.705,67 bis 31.991,15 Euro1000
von 31.991,16 bis 39.931,39 Euro1400
über 39.931,40 Euro1800


Beispiel:
Wenn das zu versteuernde Nettoeinkommen des Haushalts beispielsweise bei 30.000 Euro liegt, zahlt der Haushalt maximal 1000 Euro jährlich an Eigenanteilen. Alle Eigenanteile, die anfallen, wenn diese 1000 Euro erst einmal erreicht sind, erstattet dann die Krankenkasse.

Hinweise

  • Die Einkommenssätze werden jährlich dem Index angepasst.

  • Unter „Haushalt“ sind hier alle Personen zusammengefasst, die am 1. Januar des Bezugsjahres nach dem Nationalregister unter der gleichen Adresse gemeldet sind, ganz gleich, ob sie verheiratet sind oder nicht.
    Alleinstehende werden auch als Haushalt betrachtet.

  • Ein erheblicher Einkommensverlust (Langzeitarbeitslosigkeit, Langzeitarbeitsunfähigkeit, Einstellen der Erwerbstätigkeit usw.) kann der Krankenkasse gemeldet werden. In diesem Fall wird eine eidesstattliche Erklärung ausgefüllt, damit geprüft werden kann, ob die Eigenanteile nicht noch schneller erstattet werden können, sobald die Höchstgrenze je nach Einkommenslage erreicht wird. 


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