Die Sozial-MAGER
Für die Personen, die Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE, früher VIPO) haben, besteht ein zusätzlicher Schutz: die Sozial-MAGER (maximale Gesundheitsrechnung). Im gleichen Haushalt können die Personen, die Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung haben, sowie ihre Partner und Mitversicherten, eine zusätzliche Kostenerstattung erhalten. Die Krankenkasse erstattet ihnen die Eigenanteile, die einen jährlichen Höchstbetrag von 450 Euro überschreiten. Für den Gesamthaushalt bleibt allerdings die Einkommens-MAGER in Kraft. Beispiel:
Ein Vater, seine Ehefrau, ihr Sohn und ihre Schwiegertochter wohnen unter dem gleichen Dach und sind am 1. Januar 2006 unter der gleichen Adresse gemeldet. Ihr gesamtes Nettoeinkommen vor Steuern liegt bei 30.000 Euro. Dieser Vier-Personen-Haushalt kann Anspruch auf die Einkommens-MAGER erhalten, wenn ihre Eigenbeteiligung an den Gesundheitsleistungen 1000 Euro überschreitet.
Allerdings hat der Vater Anspruch auf die EKE (erhöhte Kostenerstattung für Gesundheitsleistungen). Er und seine Frau können also die Sozial-MAGER in Anspruch nehmen, d.h. sie erhalten die Eigenbeteiligung bereits zurück, wenn ihre Eigenanteile 450 Euro überschreiten, auch wenn die Eigenleistungen des gesamten Haushalts die 1000 Euro noch nicht erreicht haben.
Hinweis
Alleinstehende werden auch als Haushalt betrachtet.
