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Kostenerstattung -
Maximale Gesundheitsrechnung (MAGER) -
Sonderregelung für schwer Pflegebedürftige
Sonderregelung für schwer Pflegebedürftige
Schwer Pflegebedürftige (chronisch Kranke im Sinne der Regelung über die Pflegepauschale für chronisch Kranke) können unter bestimmten Voraussetzungen als getrennter Haushalt gelten. Ihre Einkünfte werden in diesem Fall nicht zu denen der anderen Haushaltsangehörigen hinzugezählt, sodass sie Anspruch auf niedrigere Höchstbeträge bei den Eigenleistungen erhalten.
Hinweis
Alleinstehende werden auch als Haushalt betrachtet.
