Sla de navigatie over (DUITS)
National Wählen Sie eine Region
Sie befinden sich hier: Kostenerstattung -  Maximale Gesundheitsrechnung (MAGER) -  Sonderregelung für schwer Pflegebedürftige

Sonderregelung für schwer Pflegebedürftige

Schwer Pflegebedürftige (chronisch Kranke im Sinne der Regelung über die Pflegepauschale für chronisch Kranke) können unter bestimmten Voraussetzungen als getrennter Haushalt gelten.

Ihre Einkünfte werden in diesem Fall nicht zu denen der anderen Haushaltsangehörigen hinzugezählt, sodass sie Anspruch auf niedrigere Höchstbeträge bei den Eigenleistungen erhalten.

Hinweis

  • Unter „Haushalt“ sind hier alle Personen zusammengefasst, die am 1. Januar des Bezugsjahres nach dem Nationalregister unter der gleichen Adresse gemeldet sind, ganz gleich, ob sie verheiratet sind oder nicht.
    Alleinstehende werden auch als Haushalt betrachtet.  


Zurück