Eigenanteile, die bei der Berechnung der MAGER berücksichtigt werden
Die Eigenanteile, die bei der Berechnung der MAGER berücksichtigt und erstattet werden, wenn die Höchstgrenze überschritten ist:
- die Eigenbeteiligung an den Kosten für Leistungen der Ärzte, Kinesiotherapeuten, Krankenpflegerinnen, ärztlichen Hilfsberufe usw.;
- die Eigenbeteiligung an den technischen Leistungen, wie chirurgische Eingriffe, Bilddiagnostik, Blutanalysen usw.;
- die Eigenbeteiligung an den erstattbaren Arzneimitteln der Kategorien A, B und C (diese Buchstaben finden Sie auf der Packung);
- die Eigenbeteiligung an den vom Apotheker hergestellten Rezepturen;
- bestimmte Krankenhauskosten, wie Ihre persönliche Beteiligung am Tagespflegesatz im allgemeinen Krankenhaus. Die persönliche Beteiligung am Tagespflegesatz im psychiatrischen Krankenhaus werden im ersten Jahr der stationären Behandlung berücksichtigt;
- die Abgabemarge für Implantate;
- die Enteralernährung zu Hause für Leistungsberechtigte bis 18 Jahre einschließlich.