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Eigenanteile, die bei der Berechnung der MAGER berücksichtigt werden

Die Eigenanteile, die bei der Berechnung der MAGER berücksichtigt und erstattet werden, wenn die Höchstgrenze überschritten ist:

  • die Eigenbeteiligung an den Kosten für Leistungen der Ärzte, Kinesiotherapeuten, Krankenpflegerinnen, ärztlichen Hilfsberufe usw.;

  • die Eigenbeteiligung an den technischen Leistungen, wie chirurgische Eingriffe, Bilddiagnostik, Blutanalysen usw.;

  • die Eigenbeteiligung an den erstattbaren Arzneimitteln der Kategorien A, B und C (diese Buchstaben finden Sie auf der Packung);

  • die Eigenbeteiligung an den vom Apotheker hergestellten Rezepturen;

  • bestimmte Krankenhauskosten, wie Ihre persönliche Beteiligung am Tagespflegesatz im allgemeinen Krankenhaus. Die persönliche Beteiligung am Tagespflegesatz im psychiatrischen Krankenhaus werden im ersten Jahr der stationären Behandlung berücksichtigt;

  • die Abgabemarge für Implantate;

  • die Enteralernährung zu Hause für Leistungsberechtigte bis 18 Jahre einschließlich. 


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