Schmerzmittel
Erstattung von Arzneimitteln im Rahmen der Pflichtkrankenversicherung
Bestimmte Patienten mit chronischen Krankheiten haben Anspruch auf eine Erstattung von 20 Prozent für bestimmte Schmerzmittel.
Um diese Erstattung zu erhalten:
Welche Schritte sind gegenüber der Krankenkasse zu unternehmen?
Der behandelnde Arzt oder der Arzt, der die allgemeine medizinische Akte des Patienten verwaltet, muss eine Mitteilung an den Vertrauensarzt der Krankenkasse richten.
Dieser stellt dem Patienten daraufhin eine Genehmigung aus. Um die Erstattung zu erhalten, muss der Patient dem Apotheker die Genehmigung mit der SIS-Karte vorlegen.
Gut zu wissen
