Sla de navigatie over (DUITS)
National Wählen Sie eine Region
Sie befinden sich hier: Kostenerstattung -  Arzneimittel -  Rezepturen

Rezepturen

Rezepturen sind Arzneimittel, die der Apotheker anhand einer Verordnung selbst herstellt. Diese Rezepturen werden von der Krankenversicherung erstattet, vorausgesetzt, sie werden mit amtlich anerkannten Zutaten zubereitet. Eine geringe Anzahl von Rezepturen werden in voller Höhe erstattet, aber für die meisten gelten gesetzliche Eigenanteile des Patienten. Der Preis hängt von der Art der Rezeptur ab (z. B. je zehn Tabletten, je 50 g Salbe), ganz gleich wie die Zusammensetzung lautet. 

Art der Rezeptur

Gesetzliche Eigenanteile

.

GV (*)

EKE(**)

10 Tabletten

1,10

0,30

50g Salbe

1,10

0,30

100g Saft

1,10

0,30

5 Zäpfchen

1,10

0,30

Ein Fläschchen Augentropfen

2,20

0,60

Eine Dose sterile Kompressen

2,20

0,60


(*) GV = gewöhnlicher Versicherter
(**) EKE = Leistungsberechtigter mit Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung für Gesundheitsleistungen oder das Omnio-Statut.


Zurück