Rezepturen
Rezepturen sind Arzneimittel, die der Apotheker anhand einer Verordnung selbst herstellt. Diese Rezepturen werden von der Krankenversicherung erstattet, vorausgesetzt, sie werden mit amtlich anerkannten Zutaten zubereitet. Eine geringe Anzahl von Rezepturen werden in voller Höhe erstattet, aber für die meisten gelten gesetzliche Eigenanteile des Patienten. Der Preis hängt von der Art der Rezeptur ab (z. B. je zehn Tabletten, je 50 g Salbe), ganz gleich wie die Zusammensetzung lautet. Gesetzliche Eigenanteile GV (*) EKE(**) 1,10 0,30 1,10 0,30 1,10 0,30 1,10 0,30 2,20 0,60 2,20 0,60Art der Rezeptur . 10 Tabletten 50g Salbe 100g Saft 5 Zäpfchen Ein Fläschchen Augentropfen Eine Dose sterile Kompressen
(*) GV = gewöhnlicher Versicherter
(**) EKE = Leistungsberechtigter mit Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung für Gesundheitsleistungen oder das Omnio-Statut.
